Herzlich Willkommen bei Ihrem Kurzgutachten
Kurze Erstellungszeit · Transparente Kosten · Keine Vorkasse · Kein Papierkram
Die Form des Kurzgutachtens zur Feststellung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken ist eine preiswerte Möglichkeit, den Wert einer Immobilie von Sachverständigen ermitteln zu lassen. Dies gilt insbesondere bei
‣ Kauf- und/oder Verkaufsabsicht
‣ Vermögensübersicht
‣ Vormundschaftsangelegenheiten
‣ Erbangelegenheiten
‣ Scheidungen
‣ Schenkungen
Im Gegensatz zu einem normalen Gutachten wird bei einem Kurzgutachten davon ausgegangen, dass der Auftraggeber das zu bewertende Objekt kennt und deshalb auf eine ausführliche Objektbeschreibung, Beschreibung der Makro- und Mikrolage sowie eine Bilddokumentation verzichten kann.
Meine Kurzgutachten erfüllen sämtliche gesetzlichen Vorgaben und branchenübliche Standards und werden gemäß § 194 BauGB erstellt. Auch Eintragungen von Rechten und Pflichten (z. B. Wohnrecht, Wart und Pflege) oder Einträge in der Denkmalliste werden bei der Berechnung des Verkehrswerts berücksichtigt.